AGB

 

I. Allgemeine Bedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die geschäftlichen Beziehungen zwischen silberling.de (im folgendem „silberling“) und dem Kunden. Sie gelten für alle Leistungen, die silberling dem Kunden aufgrund eines abgeschlossenen Vertrages erbringt. Die Bestimmungen dienen dem reibungslosen Geschäftsablauf, dies gilt auch für alle zukünftig abgeschlossenen Verträge zwischen silberling und dem Kunden.

(1) Abweichenden Geschäftsbedingungen von Kunden wird ausdrücklich widersprochen, mündliche Nebenabreden oder anders lautende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von silberling schriftlich anerkannt sind.

II. Leistungen

(1) Die von der silberling zu erbringenden Leistungen (sowie allfällige Mitwirkungspflichten des Kunden) sind in der jeweiligen Produkt- und Leistungsbeschreibung beschrieben. Diese ist entweder in einem schriftlichen Vertrag enthalten oder bei Bestellung im Internet hinterlegt.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien. silberling ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Homepage publiziert. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Veröffentlichung der AGBs widerspricht.

III. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Soweit urheberrechtlich bzw. markenrechtlich geschütztes Material und Werke an silberling mit der Bewilligung zur Veröffentlichung übergeben werden, räumt der Kunde silberling hieran unentgeltlich sämtliche nicht ausschließlichen, zeitlich auf die Laufzeit und sachlich auf den Umfang des jeweiligen Vertrages beschränkten Nutzungsrechte ein. Der Kunde versichert dabei, dass übergebene Daten, Unterlagen und Materialien frei von Rechten Dritter sind, bzw. die Nutzungsrechte dem Kunden uneingeschränkt zustehen.

(2) silberling darf Dritten das Recht einräumen, diese Informationen ebenso wie silberling zu nutzen und zu verwerten; einschließlich des Rechts, ihrerseits Dritten einfache Nutzungs- und Verwertungsrechte einzuräumen. Der Kunde stellt silberling von Ansprüchen frei, die Dritte wegen Verletzung von Urheber- oder anderen Schutzrechten durch die vereinbarte Nutzung und Verwertung von Informationen geltend machen..

IV. Edelmetallverkauf

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Verträge kommen, sofern der Vertragsschluss nicht fernmündlich erfolgt, mit Übersendung der Rechnung mittels E-Mail oder Fax zustande.

(3) Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Nach § 312 d Abs. 4 Ziffer 6 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen, die die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, hier insbesondere die Lieferung von Edelmetallen.

(5) Ein Rückgaberecht von Edelmetallen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

(6) Vereinbarungen verbindlicher Liefertermine bedürfen der Schriftform.

(7) Teilieferungen bei unterschiedlichen Artikel Lieferzeiten sind nicht möglich.  

(8) Mit der Übergabe der verkauften Ware geht die Gefahr des Verlustes bzw. Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, wenn der Käufer Verbraucher ist.

9) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr bei Lieferung durch silberling auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben wurde oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat. 

(10) Erfolgt die Zustellung  der Ware über einen Werttransport, stimmt silberling die Lieferung mit dem Vertragspartner ab, der am Liefertag ganztätig anwesend sein muss.

(11) Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Entgeltes und aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung auf den Käufer über.

(12) Bei Bargeldgeschäften über einen Wert von 15.000 € ist eine Identifizierung des Vertragspartners von silberling gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes notwendig. Der Vertragspartner übermittelt eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

V. Zahlungen

(1) Zahlungen des Kunden von silberling müssen unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer erfolgen.

(2) Sämtliche Zahlungen sind im Voraus (Vorkasse) sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzüge fällig. Zahlt der Vertragspartner innerhalb von drei Valutatagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug.

(3) Bei Zahlungsverzug ist silberling berechtigt, die Leistungen bis zur Zahlung des ausstehenden Betrages einzustellen. Eine Zahlungsverpflichtung des Kunden für den Zeitraum der Nichtbelieferung bleibt hiervon unberührt.

(4) Im Falle des Zahlungsverzugs ist silberling berechtigt, unter Androhung der Kündigung eine Nachfrist von 14 Tagen zum Ausgleich der rückständigen Zahlung zu setzen und den Vertrag nach ergebnislosem Ablauf dieser Nachfrist fristlos zu kündigen. Das Recht zur Geltendmachung von Verzugszinsen und Schadensersatz bleibt unberührt.

VI. Zugangsschutz

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Zugangsschutz vor unbefugter Benutzung und Kenntnisnahme zu schützen.

(2) Der Kunde haftet gegenüber silberling für alle Schäden, die silberling durch die unbefugte Benutzung des Zugangsschutzes entstehen, es sei denn, sie beruhen auf der Verletzung von Sorgfaltspflichten, die ausschließlich silberling obliegen.

(3) Der Nutzer von silberling verpflichtet sich, über die anvertrauten Informationen Stillschweigen zu bewahren.

VII. Verfügbarkeit / Höhere Gewalt

(1) silberling strebt an, die Website und die dort eingebundenen Datenbanken, soweit technisch machbar, zeitlich umfassend verfügbar zu machen. Es besteht jedoch aus technischen Gründen kein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit der Dienste von silberling.

(2) Insbesondere bei höherer Gewalt (z.B. Feuer, Streik, Aussperrung, Ausfall von Telekommunikationssystemen) ist silberling für deren Dauer sowie eine sich anschließende angemessene Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Höhere Gewalt schließt ebenfalls die Beeinträchtigung der technischen Systeme von silberling oder deren Erfüllungsgehilfen aufgrund von Computerviren oder Hackerangriffen ein.

VIII. Haftung

(1) silberling trifft angemessene Vorkehrungen, um die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen sicherzustellen. Schadenersatzansprüche gegen silberling sowie ihre Erfüllungsgehilfen sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit von Organen und leitenden Angestellten beschränkt. Der Ersatz von vertragsuntypischen, nicht vorhersehbaren Schäden ist ausgeschlossen. Für Umstände, welche außerhalb des Einflussbereichs von silberling liegen, insbesondere Netzausfälle, Fehler oder Ausfälle in der Bereitstellung von Edelmetall Spotpreise und Serverausfälle, wird die Haftung ausgeschlossen.

(2) Für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte übernimmt silberling keine Garantie. Den Beiträgen liegen Quellen zugrunde, die silberling für vertrauenswürdig hält. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. silberling übernimmt gleichsam keine Gewähr für die korrekte Darstellung der Inhalte durch Dritte auf deren Internetseiten.

IX. Schlussbestimmungen

(1) silberling ist berechtigt, vertragliche Rechte und Pflichten auch ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte zu übertragen.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der jeweilige Sitz der silberling.de e.K (Kempten)

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in Kraft. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind durch wirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommen.